Der EUGH hat mit seinem Urteil vom 16.07.20 das EU-Privacy Shield für ungültig zu erklären seine frühere Einschätzung des Datenschutz-Niveaus in den USA damit bekräftigt.

Das EU-Privacy Shield und das CH-Privacy Shield dient vielen US-Firmen dazu in Europa mit ihren Apps und ihrer Software persönliche Daten zu sammeln und diese in den USA zu speichern. Denn gemäss Datenschutz-Gesetz ist das Speichern von persönlichen Daten ausserhalb CH bzw. EU nicht erlaubt.

Die vielen US-Firmen werden jetzt ihre AGB’s und Datenschutzerklärungen auf die neue Rechtslage anpassen müssen. Diese Anpassungen müssen dann dem Nutzer vorgelegt werden. Er hat dann die Möglichkeit JA oder NEIN (ich will den Dienst so nicht nutzen) zu sagen. Konkret wird hier viel Interaktion auf uns Nutzer in den nächsten Wochen zukommen.

Ist die Nutzung der betroffenen Apps/Software jetzt verboten. NEIN. Nur besteht derzeit formal kein Datenschutz und jeder darf selbst entscheiden, wie er damit umgeht.

Eine Möglichkeit (Suchmaschine) zu schauen welche Firmen das Privacy Shield benutzen findet sich hier: privacyshield.gov

Stand 14.09.2020: der Eidgenössische Öffentlichkeits- und Datenschutzbeauftrage hat am 08.09.2020 bekannt gegeben, dass die USA derzeit kein Datenschutzniveau nach Schweizer Ansprüchen haben. Damit sind jetzt alle Schweizer Apps und Angebote angehalten die Rechtsgrundlage für ihre Dienste zu überprüfen und gegebenenfalls am Dienst oder der Rechtsgrundlage Anpassungen vorzunehmen.
In jedem Fall müssen wir Nutzer über diese Änderungen mit den neuen Datenschutzerklärungen befinden. 
Wird ein Anbieter hier nicht selbst aktiv kann ihm eine Meldung bei den Datenschutzbeauftragten drohen. Hier in CH ist ein solches Vorgehen jedoch eher unüblich.

Thorsten Ziercke

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